Rechtsprechung
LG Leipzig, 15.08.2012 - 5 O 3709/10 |
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 15.08.2012 - 5 O 3709/10
- OLG Dresden, 28.01.2014 - 5 U 1498/12
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 28.01.2014 - 5 U 1498/12
Unfallverhütungsvorschrift; objektiv gravierender Verstoß; subjektiv …
Auf die Berufungen der Beklagten zu 1) und 2) wird das Urteil des Landgerichts Leipzig, 5. Zivilkammer, vom 15.08.2012 (5 O 3709/10) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Leipzig vom 15.08.2012, Az. 5 O 3709/10, die Beklagten zu 3) und 4) gesamtschuldnerisch neben den Beklagten zu 1) und 2) zu verurteilen, an die Klägerin zu 1) 136.151,92 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 103.564,04 EUR seit dem 29.12.2010 und aus 32.587,88 EUR seit dem 20.06.2010 zu zahlen,.
hilfsweise unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Leipzig vom 15.08.2012, Az. 5 O 3709/10, die Beklagten zu 3) und 4) gesamtschuldnerisch neben den Beklagten zu 1) und 2) zu verurteilen, an die Klägerin zu 1) 136.151,92 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 103.564,04 EUR seit dem 29.12.2010 und aus 32.587,88 EUR seit dem 20.06.2010 zu zahlen, wobei die Beklagten zu 1) und 2) sowie die Beklagten zu 3) und 4) wie Gesamtschuldner haften,.
die Beklagten zu 3) und 4) gesamtschuldnerisch neben den Beklagten zu 1) und 2) unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Leipzig vom 15.08.2012, 5 O 3709/10, zu verurteilen, an die Klägerin zu 2) den Betrag von 27.500,19 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen, hilfsweise.
das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 15.08.2012, Az. 5 O 3709/10, aufzuheben und die Klagen der Kläger zu 1) und zu 2) gegen den Beklagten zu 1) abzuweisen.
das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 15.08.2012 zu Az. 5 O 3709/10 abzuändern und die Klage abzuweisen, soweit der Beklagte zu 2) verurteilt wurde.